Grundsätzlich dürfen Personen nicht ohne ihre Einwilligung erkennbar abgebildet werden. Ausnahme sind öffentliche Kundgebungen, in denen eine Menschenmenge abgebildet wird und Personen als "Beiwerk" zu Gebäuden.
Grundsätzlich dürfen Personen nicht ohne ihre Einwilligung erkennbar abgebildet werden. Ausnahme sind öffentliche Kundgebungen, in denen eine Menschenmenge abgebildet wird und Personen als "Beiwerk" zu Gebäuden.