Von b_funke |
Bei Ihrem Domain-Namen müssen Sie das Markenrecht beachten - zuständig ist das Deutsche Patentamt in München:
www.dpma.de
Sie dürfen auch in Ihrem Domain-Namen und natürlich auf Ihrer Webseite keine unzutreffende Angaben zu Ihrem Angebot machen. Zuständig ist die Wettbewerbszentrale:
www.wettbewerbszentrale.de
Umgang mit persönlichen Daten, Weitergabe von Kundendaten etc:
Telemediengesetz
Unter das Telemediengesetz fällt auch die Verpflichtung zu einem Webimpressum.
Für journalistische, redaktionelle Texte gilt zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien RStV.
Für den Internet-Handel gilt wie für jede Art von Versandhandel das BGB
§ 312b BGB - Fernabsatzverträge
ein guter Ansprechpartner ist die örtliche IHK